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Erster Frauenarztbesuch
21.05.2010 - Junge Mädchen, die keine Beschwerden haben, sollten zwischen 12 und 17 Jahren ihren ersten Termin bei einem Gynäkologen wahrnehmen Weiter...
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Medizinischer Expertenservice
Sie haben eine spezielle Frage zu Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa? Unser Experte Prof. Dr. med. Andreas Stallmach antwortet Ihnen direkt per e-mail. Weiter... |
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Erster Frauenarztbesuch
21.05.2010 - Junge Mädchen, die keine Beschwerden haben, sollten zwischen 12 und 17 Jahren ihren ersten Termin bei einem Gynäkologen wahrnehmen.
„Etwa ab 12 Jahren setzen sich Mädchen verstärkt mit ihrem Körper und dessen pubertären Veränderungen auseinander. Eine Sprechstunde beim Frauenarzt kann dann sehr hilfreich sein, um sich Fragen zur Menstruation, zur Verhütung oder zur Pubertät beantworten zu lassen und sich zur HPVImpfung zu informieren. Mütter sollten ihre Töchter dazu ermutigen, sich rechtzeitig mit der fruchtbaren Phase des Lebens auseinander zusetzen und einen Arzt ins Vertrauen zu ziehen, wenn Unklarheiten bestehen oder Verhütungsmaßnahmen in Betracht kommen“, rät Dr. Christian Albring, Präsident des Berufverbandes der Frauenärzte (BVF). „Dabei sollte das Mädchen selbst entscheiden, ob es alleine kommt oder die Mutter, eine große Schwester oder die beste Freundin mitbringt.“ Für diese Altersklasse bieten die meisten frauenärztlichen Praxen eine eigene Sprechstunde an. Mädchen können sich dann erklären lassen, wie der weibliche Zyklus abläuft, was bei der Intimhygiene zu beachten ist und bei welchen Anliegen ein weiterer Besuch beim Frauenarzt angezeigt ist. Darüber hinaus wird der Frauenarzt zur HPV-Impfung beraten, die ab dem Alter von 12 Jahren empfohlen wird und bis zum 18. Geburtstag auch von den Krankenkassen erstattet wird. Ein vollständiger Impfschutz vor dem ersten Geschlechtsverkehr ist wichtig, um Infektionen mit den beiden Hauptverursachern von Gebärmutterhalskrebs - HPV 16 und 18 - zu verhindern. „Der erste Termin beim Gynäkologen muss auch nicht zwangsläufig mit einer gynäkologischen Untersuchen einhergehen“, ergänzt der niedergelassene Frauenarzt aus Hannover. „Jedes Mädchen und natürlich auch jede junge Frau darf selbst entscheiden, ob sie sich untersuchen lassen möchte oder zunächst nur eine Beratung wahrnehmen möchte. Möglich ist auch eine Ultraschall-Untersuchung über den Bauch, um den Gesundheitsstatus der Geschlechtsorgane zu überprüfen.“ Mädchen sollten auf jeden Fall zum Frauenarzt gehen, wenn sie Beschwerden haben oder Probleme mit der Regelblutung. „Wenn die Menstruation mit 16 Jahren noch nicht eingesetzt hat, sollte dies ärztlich abgeklärt werden, um Fehlentwicklungen oder gesundheitliche Störungen auszuschließen“, meint Dr. Albring. „Auch bei unklaren Unterbauchbeschwerden, Jucken oder Brennen in der Scheide oder ungewöhnlichem Ausfluss sollte ein Gynäkologe konsultiert werden.“ Frauenärzte unterliegen auch bei Minderjährigen der ärztlichen Schweigepflicht. „Die Eltern müssen bei Mädchen, die älter als 14 Jahre sind, nicht über den Besuch der Tochter beim Frauenarzt informiert werden. Bei jüngeren Mädchen ist das anders. Hier muss ein Elternteil bescheid bekommen. Der Inhalt des Gesprächs fällt jedoch unter die Schweigepflicht und wird nicht mitgeteilt“, ergänzt der Präsident des BVF. Weil der erste Besuch beim Frauenarzt oft mit großer Aufregung verbunden ist, kann es hilfreich sein, wenn sich Mädchen zuvor Notizen machen und sämtliche Fragen aufschreiben. Quelle www.frauenaerzte-im-netz.de |
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