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Grünes Licht für Kinderwünsche
Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) machen sich oft viele Sorgen, wenn sie Nachwuchs haben möchten. Kann die Partnerin überhaupt schwanger werden? Was ist, wenn es während der Schwangerschaft zu einem Schub kommt? Ist ein Stoma oder ein Pouch ein Hinderungsgrund? Können Medikamente zu Missbildungen führen?

Diese und 1.000 andere Fragen türmen sich auf und nehmen den potenziellen Eltern viel von der Vorfreude oder halten sie gar von der Familienplanung ab. Das ist schade, denn nahezu alle Patientinnen können schwanger werden und bei den meisten verläuft die Geburt normal.
  • Fertilität: Bei inaktiven Verläufen und in der Remissionsphase ist die Fruchtbarkeit von CED-Patientinnen nicht anders als die von Frauen aus der Allgemeinbevölkerung. Da der Verlauf der Krankheit während der Schwangerschaft vom Krankheitszustand zu Beginn der Schwangerschaft mit bestimmt wird, sollte die Zeugung in einer stabilen Remissionsphase geplant werden. Bei Männern, die Medikamente mit dem Wirkstoff Sulfasalazin erhalten, ist die Bildung der Samenzellen eingeschränkt. Nach dem Absetzen der Präparate normalisiert sich aber die Spermiogenese wieder.
  • Stoma- oder Pouchträgerinnen müssen ebenfalls nicht auf Kinder verzichten. Mögliche Komplikationen für die Mutter sind ein Vorfall des Stomas oder – beim Pouch – eine erhöhte Stuhlfrequenz oder eine Inkontinenz. Nach der Geburt verschwinden diese Komplikationen aber wieder.
  • Vererbung: Bei der Befruchtung wird jeweils die Hälfte des väter- und mütterlichen Erbmaterials an die neue Generation weitergegeben. Damit kann die genetische Veranlagung für eine CED auf die Kinder übertragen werden. Das Risiko, dass auch die Kinder erkranken, ist daher höher als in der Allgemeinbevölkerung, absolut betrachtet aber als sehr gering einzuschätzen.
  • Medikamente: Wenn es unter einer Schwangerschaft zu einem Schub kommt, so kann man ihn mit Glukokortikoiden, Mesalazin oder Sulfasalazin behandeln. Diese Wirkstoffe gelten während der Schwangerschaft und der Stillzeit als sicher. Weiter haben Untersuchungen gezeigt, dass das Risiko einer Fehlgeburt oder Fehlbildung bei Patientinnen unter Azathioprin nicht höher ist als bei Patientinnen, die diesen Wirkstoff nicht eingenommen hatten. Wenn eine Behandlung mit Azathioprin angezeigt ist, soll die Behandlung daher nach den aktuellen Leitlinien auch während der Schwangerschaft fortgeführt werden. Im Gegensatz dazu gibt es Hinweise, dass Kinder vermehrt Fehlbildungen erleiden können, wenn ihre Väter bei der Zeugung mit Azathioprin behandelt worden waren. Männer sollten den Wirkstoff daher drei Monate vor der Zeugung absetzen. Nicht geklärt ist die Sicherheit von Azathioprin in der Stillzeit. Daher darf während einer Azathioprin-Behandlung nicht gestillt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass gesundheitliche Risiken für das Kind durch einen Schub deutlich steigen. Eine Behandlung ist daher dringend geboten.

Keine besonderen Umstände
Dass die „anderen Umstände“ auch bei CED-Patientinnen meist keine besonderen Umstände machen, zeigt sich auch in der Statistik. Wenn der Beginn der Schwangerschaft in der Remissionsphase lag, entspricht die Zahl der normalen Geburten, der Fehlgeburten und der Anomalien bei Patientinnen mit inaktiven Verläufen nämlich der bei Frauen aus der Allgemeinbevölkerung.

Dennoch empfiehlt es sich, eine Schwangerschaft - so sie nicht „aus heiterem Himmel“ kommt - mit dem behandelnden Arzt und dem Gynäkologen zu planen und auch die möglichen Umstände der Geburt (normal vs. Kaiserschnitt) zu besprechen. Bei schwierigen Verläufen ist eine Behandlung in einem Zentrum mit angeschlossener Neonatologie (Neugeborenenmedizin) sinnvoll.





Schwanger auch mit CED
Die Anzahl normaler Geburten ist bei Schwangeren mit CED ebenso hoch, wie bei Schwangeren aus der Allgemeinbevölkerung.
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